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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Parkausweis: Ausnahmegenehmigung Fußgängerzone

Wenn Sie die Fußgängerzone befahren möchten, benötigen Sie zu bestimmten Zeiten und bei Überschreitung der Tonnagebeschränkung von 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht eine entsprechende Ausnahmegenehmigung gemäß. § 46 Straßenverkehrsordnung.

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Nähere Informationen erhalten Sie im Informationsblatt.

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