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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Parkausweis: für Anwohner*innen Bewohner*innen

Wer im Bereich einer Bewohnerparkzone mit Haupt- oder Nebenwohnsitz amtlich gemeldet ist, kann einen Bewohnerparkausweis oder eine Verlängerung über das Serviceportal beantragen.

Ausführliche Informationen siehe „Beschreibung, Details, Links und Downloads“.

Parkausweis: für Anwohner*innen Bewohner*innen

Beschreibung

Beschreibung

Persönliche Vorsprachen sind nicht erforderlich.

 

Die Ausstellung des Bewohnerparkausweises kann online über das Serviceportal beantragt werden.

Die Weiterleitung  Bewohnerparken online  finden Sie unter „Kontakt“ sowie „Links und Downloads“.

Steht Ihnen das Serviceportal nicht zur Verfügung, stellen Sie Ihren Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg.

parkausweisestadt.wuppertalde

Stadt Wuppertal, Abteilung 104.11, Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal

Eine Übersicht über Bewohnerparkzonen im Stadtgebiet Wuppertal finden Sie unter „Links und Downloads, Parkausweis: Liste Bewohnerparkzonen“.

Das Fahrzeug muss auf den Bewohner als Antragsteller zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd und privat genutzt werden. Sind Antragsteller und Halter des Fahrzeuges nicht identisch, wird vom Halter eine unterschriebene Bestätigung über die dauerhafte und private Nutzung benötigt.

Bei der Nutzungsbestätigung wird unterschieden, ob das Fahrzeug auf eine Privatperson zugelassen ist oder ob es sich um ein Dienst- bzw. Firmenfahrzeug handelt.

Für die private Nutzung eines Dienst- bzw. Firmenfahrzeuges sind zusätzliche Unterlagen erforderlich, die Sie auf dem entsprechenden Formular nachlesen können.

Die beiden Formulare „Nutzungsbestätigung durch Privatperson“ und „Nutzungsbestätigung für Dienst- oder Firmenfahrzeug“ finden Sie unter „Links und Downloads“.

Fahrzeuge mit „Lkw-Zulassung“ bzw. rein gewerblich genutzte Fahrzeuge erhalten generell keinen Bewohnerparkausweis.

Die Eintragung von bis zu 3 Kennzeichen ist möglich. In der Bewohnerparkzone darf aber nur jeweils 1 Fahrzeug parken.

Sofern Sie die Voraussetzungen noch erfüllen, können Sie Ihren Ausweis frühestens sechs Wochen vor dem Ablauf verlängern.

Der Gültigkeitszeitraum knüpft dabei automatisch an den Ihres bestehenden Ausweises an.

Details

Links und Downloads

Kontakt

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