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Gehweg-Überfahrten

Die Gehwegüberfahrt, auch Grundstückszufahrt oder Bordsteinabsenkung genannt, dient dazu, ein Grundstück mit Fahrzeugen von der Straße erreichen zu können.

Gehwegüberfahrten erfordern einen anderen Ausbau/Befestigung als der Gehweg und müssen durch die Stadt Wuppertal, Ressort Straßen und Verkehr, 104.2303-Aufgrabungskontrolle, genehmigt werden.

Gehweg-Überfahrten

Beschreibung

Beschreibung

Um eine Grundstückszufahrt zu bauen, ist zuvor ein schriftlicher Antrag zu stellen (siehe Downloads / Links ).

Die Ausführung / Herstellung der Grundstückszufahrt muss durch einen zugelassenen Straßenbaubetrieb erfolgen. Zugelassene Straßenbaubetriebe können bei der Handwerkskammer Düsseldorf erfragt werden.

Die Grundstückszufahrt ist nach den geltenden technischen Regeln und Ausbaustandards der Stadt Wuppertal herzustellen. Durch die Beteiligung anderer Fachdienststellen ist eine frühzeitige Beantragung von mind. 8 Wochen erforderlich.

Für die Reparaturen und Instandsetzungen von Grundstückszufahrten ist nach §20 Straßen- und Wegegesetz Nordrhein Westfalen der Eigentümer der dahinter genutzten Fläche (Einfahrt, Garage, usw.) verantwortlich.

Die Kosten für die Gehwegüberfahrt sind gem. § 16 i.V.m. § 20 Straßen- und Wegegesetz vom Eigentümer zu tragen.

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