Beschreibung
Beschreibung
Rechtliche Grundlage für die Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft (ISG) ist in Nordrhein-Westfalen das Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW).
Das ISGG NRW legt fest, wie eine ISG zu gründen ist. Sollte eine private Initiative in Wuppertal für ein bestimmtes Gebiet eine ISG gründen wollen, ist frühzeitig Kontakt mit dem Ressort Stadtentwicklung und Städtebau aufzunehmen. Dies ist erforderlich, um die Maßnahmen der privaten Initiative mit den Zielen der Stadt Wuppertal über die städtebauliche Entwicklung dieses Gebiets in Einklang bringen zu können.
Das Wesen einer ISG besteht darin, dass in einem räumlich abgegrenzten Gebiet Maßnahmen in privater Verantwortung durchgeführt werden, die auch privat finanziert sind. Voraussetzung dafür ist, dass sich eine qualifizierte Mehrheit der Grundstückseigentümer/innen innerhalb dieses Gebiets für die Gründung einer ISG ausspricht. Nach dem ISGG NRW führt die Gemeinde die Einziehung der privaten Finanzierungsmittel durch. Dies geschieht in einem öffentlich-rechtlichen Erhebungsverfahren. Zuständig hierfür ist das Ressort Straßen und Verkehr.