Details
Gebühren
Gemäß Entgeltordnung der Stadt Wuppertal
Rechtsgrundlage
Sofern städtische Flächen für Unterbauungen (private Kanäle, Leitungen, Berliner Verbau etc.) oder Überbauungen (Erker, Fassaden, Wärmedämmungen... ) in Anspruch genommen werden müssen, ist diese Nutzung nach bürgerlichem Recht durch einen Gesattungsvertrag gem.§ 23 Straßen- und Wegegesetz NRW vertraglich zu regeln.