Beschreibung
Beschreibung
Die Parkerleichterung für Kleinwüchsige gilt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Die maximale Gültigkeit der Parkerleichterung beträgt 3 Jahre.
Die Parkerleichterung ist unabhängig vom Alter personengebunden und kann nicht an andere Personen abgegeben werden.
Die Ausstellung der Parkerleichterung kann auf dem Postweg oder per E-Mail beantragt werden:
Welche Unterlagen für die Ausstellung erforderlich sind, steht unter Details und im Informationsblatt unter Links und Downloads.
Beantragen Sie die Verlängerung in dem Monat, in welchem die Gültigkeit der Parkerleichterung endet.
Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Termine werden vereinbart für den Ersatz der Parkerleichterungen bei Verlust.
Weitere Informationen zur Parkerleichterung und was beim Parken mit der Parkerleichterung beachten ist, steht im Informationsblatt unter „Links und Downloads“ – Info Parkerleichterung für Kleinwüchsige