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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Parkausweis: ag-light

Voraussetzungen für die Beantragung des bundesweit gültigen Parkausweises:
G + B und 70 % Funktionseinschränkung an den unteren Gliedmaßen + 50 % für Funktionsstörung Herz oder Atmungsorgane
Morbus-Crohn oder Colitis ulcerosa + 60 %
Doppeltes Stoma (künstlicher Darm- und zugleich künstlicher Harnausgang) + 70 %

Voraussetzungen für die Beantragung des in NRW gültigen Parkausweises:
G + 70 % Funktionseinschränkung an den unteren Gliedmaßen + 50 % für Funktionsstörung Herz oder Atmungsorgane

Beschreibung

Beschreibung

Der Parkausweis aG-light gilt in der Bundesrepublik Deutschland bzw.im Land Nordrhein-Westfalen.

Die Gültigkeit des Parkausweises richtet sich grundsätzlich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.

Die maximale Gültigkeitsdauer des Parkausweises beträgt 3 Jahre.

Der Parkausweis ist unabhängig vom Alter personengebunden und kann nicht an andere Personen abgegeben werden.

Beantragen Sie die Verlängerung in dem Monat, in welchem die Gültigkeit des Parkausweises endet.

Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Termine werden vereinbart für den Ersatz des Parkausweises, wenn dieser verloren gegangen ist.

Weitere Informationen zu den Parkerleichterungen und was beim Parken mit dem Parkausweis zu beachten ist, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt unter „Links und Downloads“ –

Info Parkausweis für Schwerbehinderte aG-light orange

Details

Links und Downloads

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