Beschreibung
Beschreibung
Der Parkausweis für Schwerbehinderte gilt innerhalb der EU.
Innerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht eine Parksonderregelung, die Sie unter „Links und Downloads“ im Informationsblatt nachlesen können.
Die Gültigkeit des Parkausweises richtet sich grundsätzlich nach der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises.
Die maximale Gültigkeitsdauer des Parkausweises beträgt 5 Jahre.
Der Parkausweis ist unabhängig vom Alter personengebunden und kann nicht an andere Personen abgegeben werden.
Die Ausstellung des Parkausweises kann auf dem Postweg beantragt werden:
Welche Unterlagen für die Ausstellung erforderlich sind, steht unter „Details“ und im Informationsblatt unter „Links und Downloads“.
Beantragen Sie die Verlängerung in dem Monat, in welchem die Gültigkeit des Parkausweises endet.
Persönliche Vorsprachen sind nur mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Termine werden vereinbart für den Ersatz des Parkausweises bei Verlust.
Weitere Informationen zu den Parkerleichterungen und was beim Parken mit dem Parkausweis zu beachten ist, entnehmen Sie bitte dem Informationsblatt unter „Links und Downloads“ – Info Parkausweis für Contergan-Geschädigte