Beschreibung
Beschreibung
Für die Entfernung der Plakate sind die Parteien zuständig, bitte wenden Sie sich direkt an die Parteien.
Lt. Auflagen sollen die Plakate innerhalb einer Woche nach den Wahlen entfernt werden !
Plakatwerbung darf gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung
innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag (Europa, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl) angebracht werden.
Weiter dürfen gem. Runderlass des Verkehrsministeriums auch sogenannte Großflächen- sog. Wesselmanntafeln im Stadtgebiet aufgestellt werden.
Diese Genehmigung bezieht sich auf den öffentlichen Raum bzw. öffentliche Straßen und nicht auf private Grundstücke oder Flächen, diese Standorte sind mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abzustimmen.
Des Weiteren gibt es eine Absprache unter den Wuppertaler Parteien, dass Wahlplakate frühestens 6 Wochen vor der Wahl angebracht werden sollen.
Für die Entfernung der Plakate sind die Parteien zuständig, bitte wenden Sie sich direkt an die Parteien.
Lt. Auflagen sollen die Plakate innerhalb einer Woche nach den Wahlen entfernt werden !