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WuppertalRathaus & Bürgerservice

104.12 Wahlwerbung

Plakatwerbung darf gem. RdErl. d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung
innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag (Europa, Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahl) angebracht werden.

Weiter dürfen gem. Runderlass des Verkehrsministeriums auch sogenannte Großflächen- sog. Wesselmanntafeln im Stadtgebiet aufgestellt werden.

Diese Genehmigung bezieht sich auf den öffentlichen Raum bzw. öffentliche Straßen und nicht auf private Grundstücke oder Flächen, diese Standorte sind mit dem jeweiligen Grundstückseigentümer abzustimmen.

Des Weiteren gibt es eine Absprache unter den Wuppertaler Parteien, dass Wahlplakate frühestens 6 Wochen vor der Wahl angebracht werden sollen.

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