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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Anmietung von Grünflächen

Es besteht die Möglichkeit, öffentliche Veranstaltungen in städtischen Grünanlagen durchzuführen. Die Veranstaltungen sind beim Ressort Grünflächen und Forsten anzumelden.

Beschreibung

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Bei der Anmeldung sollten Angaben über den Ort, die Art, Datum und Zeitraum sowie die beabsichtigte Flächen-Inanspruchnahme der Veranstaltung gemacht werden.

Die Veranstaltungen sind so durchzuführen, dass keine nachhaltigen Schäden in den Grünanlagen entstehen. Gegebenenfalls wird vor der Genehmigung ein Ortstermin mit dem/der Antragsteller/-in vereinbart. Nach Beendigung der Veranstaltung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Fläche wird eine evtl. hinterlegte Kaution unverzüglich zurück gezahlt.  

Nach Landesforstgesetz ist Grillen im Wald (auch Hardt-Wald, Nordpark, Mirker Hain, Kaiser-Wilhelm-Hain etc.) und in einem Abstand von 100 Metern vom Wald verboten.

Es gibt die Möglichkeit, die Grillhütte auf der Hardt anzumieten, hierzu ist bereits ein Hinweis / eine Beschreibung im Internet. Ansonsten ist das Grillen in den Grünanlagen untersagt (s. auch Straßenordnung der Stadt Wuppertal

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