Beschreibung
Beschreibung
Bei der Anmeldung sollten Angaben über den Ort, die Art, Datum und Zeitraum sowie die beabsichtigte Flächen-Inanspruchnahme der Veranstaltung gemacht werden.
Die Veranstaltungen sind so durchzuführen, dass keine nachhaltigen Schäden in den Grünanlagen entstehen. Gegebenenfalls wird vor der Genehmigung ein Ortstermin mit dem/der Antragsteller/-in vereinbart. Nach Beendigung der Veranstaltung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Fläche wird eine evtl. hinterlegte Kaution unverzüglich zurück gezahlt.
Nach Landesforstgesetz ist Grillen im Wald (auch Hardt-Wald, Nordpark, Mirker Hain, Kaiser-Wilhelm-Hain etc.) und in einem Abstand von 100 Metern vom Wald verboten.
Es gibt die Möglichkeit, die Grillhütte auf der Hardt anzumieten, hierzu ist bereits ein Hinweis / eine Beschreibung im Internet. Ansonsten ist das Grillen in den Grünanlagen untersagt (s. auch Straßenordnung der Stadt Wuppertal