Beschreibung
Beschreibung
Neben der Bauleitplanung bieten städtebauliche Satzungen (z.B. Stellplatzverzichtssatzung, Gestaltungssatzung) die Möglichkeit, gestaltendes Ortsrecht zu schaffen, welches individuell auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Kommune zugeschnitten worden ist. Als Ortsrecht müssen solche Satzungen grundsätzlich vom Rat der Stadt beschlossen werden.