Die Identifikationsnummer wird in folgenden Fällen zugeteilt:
- Zuzug aus dem Ausland
Bei einem erstmaligen Zuzug aus dem Ausland wird automatisch eine Identifikationsnummer vom Bundeszentralamt für Steuern generiert und per Post an die Meldeanschrift verschickt. Sollten Sie bereits in Deutschland gemeldet gewesen sein, erhalten Sie Ihre damals zugeteilte Identifikationsnummer ebenfalls per Post. Bitte denken Sie daran, dass ihr Briefkasten mit Ihrem Namen beschriftet sein muss!
- Geburt
Bei einer Geburt in Deutschland wird ebenfalls automatisch eine Identifikationsnummer generiert.
In beiden oben genannten Fällen erhalten Sie in der Regel nach 4 Wochen die Identifikationsnummer zugesandt.
"Ich habe meine Identifikationsnummer nicht erhalten oder verlegt bzw. verloren.":
Damit Sie Ihre zugeordnete Identifikationsnummer erneut erhalten empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Bundeszentralamt für Steuern zu wenden. Das Bundeszentralamt für Steuern bietet hierfür ein Online-Formular an. Unter "Links & Downloads" finden Sie den Internetlink auf die entsprechende Seite beim Bundesamt für Steuern. Alternativ können Sie die Identifikationsnummer auch per Post beantragen.
Die Identifikationsnummer kann in Ausnahmefällen auch beim Einwohnermeldeamt im Rahmen einer sogenannten Selbstauskunft angefragt werden. Den Antrag können Sie formlos per E-Mail oder per Post stellen. Bitte beachten Sie das hier mit einer erhöhten Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Nutzen Sie daher zunächst die Antragsmöglichkeiten beim Bundeszentralamt für Steuern.