Beschreibung
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Aktuelles (Stand Oktober 2023):
Ab Oktober 2023 können die Untersuchungsberechtigungsscheine (UBS) von der jugendlichen Person oder einer sorgeberechtigten Person digital beantragt werden. Über folgenden Link gelangen Sie zur Beantragung:
Beantragung Untersuchungsberechtigungsschein (Öffnet in einem neuen Tab)
Bitte nutzen Sie zunächst den Weg der digitalen Beantragung. Sollten hierbei Probleme auftreten können Sie natürlich zu den Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes bzw. des entsprechenden Bürgerbüros ohne Termin vorsprechen. Die Öffnungszeiten finden Sie hier: Öffnungszeiten Einwohnermeldeamt (Öffnet in einem neuen Tab)
Eine schriftliche bzw. telefonische Beantragung ist nicht möglich!
Weitere Informationen finden Sie unter "Details".