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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Beurkundung von Sterbefällen

BITTE BEACHTEN SIE DIE AKTUELLEN INFORMATIONEN UNTER:

"Details", "Bearbeitungsdauer"

Beschreibung

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Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen, wird von diesen eine schriftliche Anzeige erstellt. Diese Anzeige wird dem Standesamt durch die Bestatter zugeleitet.
Angehörige oder beauftragte Bestattungsunternehmen können in anderen Sterbefällen den Tod beim Standesamt anzeigen.


Zwingend erforderlich ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, die korrekt ausgefüllt sein muss.


Weitere Infos zur Anzeige eines Sterbefalles siehe unter Downloads / Links §§ 28 bis 31 i.V.m. § 20 PStG und § 38 PStV.

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Links und Downloads

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