Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Beurkundung von Sterbefällen

BITTE BEACHTEN SIE DIE AKTUELLEN INFORMATIONEN UNTER:

"Details", "Bearbeitungsdauer"

Beschreibung

Beschreibung

Bei Sterbefällen in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie sonstigen Einrichtungen, wird von diesen eine schriftliche Anzeige erstellt. Diese Anzeige wird dem Standesamt durch die Bestatter zugeleitet.
Angehörige oder beauftragte Bestattungsunternehmen können in anderen Sterbefällen den Tod beim Standesamt anzeigen.


Zwingend erforderlich ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung, die korrekt ausgefüllt sein muss.


Weitere Infos zur Anzeige eines Sterbefalles siehe unter Downloads / Links §§ 28 bis 31 i.V.m. § 20 PStG und § 38 PStV.

Details

Links und Downloads

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Seite teilen