Beschreibung
Beschreibung
Der Antrag erfolgt beim zuständigen Standesamt Wuppertal, wenn mindestens
einer der Lebenspartner mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Wuppertal gemeldet ist.
Dies gilt auch, wenn die Umwandlung in einem anderen Standesamt innerhalb Deutschlands durchgeführt werden soll („Ermächtigung“).
Die Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe entspricht rechtlich einer Eheschließung.
Diese Eheschließung muss also tatsächlich vorgenommen werden.
Der Antrag auf Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe hat eine Gültigkeit von 6 Monaten. Das bedeutet, Sie müssen innerhalb dieser Zeit die Ehe schließen.
Ihnen steht es frei, den Rahmen für diese Eheschließung selbst zu wählen.
Sie können sich das Ja-Wort noch einmal in den Trausälen des Rathauses während unserer Öffnungszeiten geben oder in Form einer Ambientetrauung außerhalb unserer Öffnungszeiten und/oder an einem Ambientetrauort.
Auch ist es möglich, während unserer Öffnungszeiten nach Terminabsprache in einem Büro vor der jeweiligen Standesbeamtin das Ja-Wort zu wiederholen.
Als Eheschließungsdatum gilt das Datum der Umwandlung, nicht das der Begründung der Lebenspartnerschaft.
Rechte und Pflichten der Ehepartner/-innen, die sich aus der Ehe ergeben, richten sich jedoch nach dem Datum der Begründung der Lebenspartnerschaft.