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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Wohnungsgeberbestätigung

Mit dem Bundesmeldegesetz wurde 2015 die Verpflichtung wieder eingeführt, den Einzug eines Mieters durch den Wohnungsgeber bestätigen zu lassen. Die Vorlage eines Mietvertrages ist nicht ausreichend.

Beschreibung

Beschreibung

Der Wohnungsgeber hat der meldepflichtigen Person seit dem 01.11.2015 den Einzug schriftlich zu bestätigen. Das Formular hierzu finden Sie unter "Links und Downloads". 

Füllen Sie die Bestätigung bitte komplett aus. Nur vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigungen können von uns akzeptiert werden.

Sollten Sie in selbst genutztes Eigentum ziehen, müssen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als sogenannte Eigenerklärung ausfüllen und mitbringen.

Ohne Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung kann die Anmeldung nicht erfolgen!

Bitte übersenden Sie die Wohnungsgeberbestätigung nicht per Post oder Email an das Einwohnermeldeamt.  


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