Beschreibung
Beschreibung
Der Wohnungsgeber hat der meldepflichtigen Person seit dem 01.11.2015 den Einzug schriftlich zu bestätigen. Das Formular hierzu finden Sie unter "Links und Downloads".
Füllen Sie die Bestätigung bitte komplett aus. Nur vollständig ausgefüllte Wohnungsgeberbestätigungen können von uns akzeptiert werden.
Sollten Sie in selbst genutztes Eigentum ziehen, müssen Sie die Wohnungsgeberbestätigung als sogenannte Eigenerklärung ausfüllen und mitbringen.
Ohne Vorlage der Wohnungsgeberbestätigung kann die Anmeldung nicht erfolgen!
Bitte übersenden Sie die Wohnungsgeberbestätigung nicht per Post oder Email an das Einwohnermeldeamt.
Wenn Sie die Angebote des Bürgeramtes nutzen und damit Ihre personenbezogenen Daten zur Verfügung stellen, werden diese durch das Bürgeramt verarbeitet, also erhoben, genutzt oder gespeichert. Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere nach der ab 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutz-Grundverordnung. Vor der Erhebung personenbezogener Daten sind Sie über die geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Kenntnis zu setzen. Hierzu stellen wir Ihnen unter Downloads/Links die erforderlichen Datenschutzinformationen zur Verfügung.