Beschreibung
Beschreibung
Schiedsamt als Ehrenamt
Die Aufgaben des Schiedsamtes nehmen ehrenamtlich tätige Schiedspersonen wahr.
Schiedsfrauen und –männer vermitteln zwischen streitenden Parteien
- in Strafsachen (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung) und
- in zivilrechtlichen Angelegenheiten (z.B. Schadensersatz, Schmerzensgeld, Beachtung der Hausordnung, nachbarrechtliche Streitigkeiten),
um eine außergerichtliche Lösung zu erreichen.
Erst wenn ein Vergleich nicht zustande gekommen ist, kann das Gericht angerufen werden.
Hilfe durch den Schiedsmann, bzw. die Schiedsfrau
Benötigen Sie die Hilfe einer Schiedsperson? Das Verzeichnis der Schiedspersonen finden Sie im Bereich Downloads / Links.
Möchten Sie die Aufgaben einer Schiedsperson übernehmen?
Als Schiedsperson kann tätig sein, wer mindestens 25 Jahre und höchstens 75 Jahre alt ist. Zudem sollte die Person möglichst im Schiedsamtsbezirk wohnen.
Eine gute Allgemeinbildung, ein ausgeprägtes Gerechtigkeitsempfinden und gute kommunikative Fähigkeiten erleichtern die Tätigkeit als Schiedsmann, bzw. Schiedsfrau.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Die Schiedsperson wird auf Vorschlag der Stadtverwaltung von der jeweiligen Bezirksvertretung gewählt und durch den Direktor des Amtsgerichts Wuppertal vereidigt.
Für die Tätigkeit wird eine geringe Aufwandsentschädigung gezahlt.