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Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Wenn Paare im Ausland geheiratet haben, können sie die Eheschließung beim Standesamt des Wohnsitzes nachbeurkunden lassen.

Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Beschreibung

Beschreibung

Hierfür ist eine persönliche Beratung erforderlich. 

WICHTIG: Ein Partner MUSS zum Zeitpunkt der Antragstellung Deutscher Staatsangehöriger sein!

Wenn nur ausländische Staatsangehörigkeiten vorliegen, dann bitte ans Einwohnermeldeamt wenden.

Da die vorzulegenden Unterlagen je nach Paar und Eheschließungsstaat variieren, können Sie unter dem folgenden Link eine Anfrage stellen, welche Unterlagen vorzulegen sind und wie das weitere Verfahren ist:

Anfrage auf Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland. (Öffnet in einem neuen Tab)

Links und Downloads

Kontakt

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