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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Bundestagswahl 2025: Briefwahlantrag/Wahlschein

Briefwahlunterlagen (Wahlscheine) können von der Wahlbehörde frühestens ab dem 6. Februar 2025 versendet werden, sobald die Stimmzettel und Briefwahlunterlagen vorliegen.

Beschreibung

Beschreibung

Sofern Sie absehen können, dass sie an der voraussichtlich am 23. Februar 2025 stattfindenden Bundestagswahl nicht persönlich teilnehmen können, haben Sie die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wir werden Ihnen die Unterlagen, sobald sie der Wahlbehörde vorliegen, an die von Ihnen gewünschte Adresse (auch ins Ausland) zusenden.

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