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Bundestagswahl 2025: Deutsche im Ausland

Deutsche, die im Ausland leben und keinen Wohnsitz in Deutschland haben, können an der Bundestagswahl 2025 teilnehmen, wenn sie wahlberechtigt sind und einen Antrag auf Aufnahme ins Wählerverzeichnis bei der zuständigen Wahlbehörde stellen.

Beschreibung

Beschreibung

Deutsche, die im Ausland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz haben, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen.

Sollte die Bundestagswahl am 23. Februar 2025 stattfinden, muss der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis spätestens am 2. Februar 2025 bei der Wahlbehörde eingehen. Der Antrag für Auslandsdeutsche, die ihren letzten Wohnsitz in Wuppertal hatten, ist an folgende Anschrift zu richten: 

Stadt Wuppertal
Wahlbehörde (101.3)
42269 Wuppertal

Weitere Informationen sowie einen Antragsvordruck finden Sie unter Downloads/Links.

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist zugleich Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines. Mit dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen zugesandt. Der Briefwahlversand beginnt frühestens ab dem 6. Februar 2025, sobald die Stimmzettel und Briefwahlunterlagen vorliegen.

Links und Downloads

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