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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Bundestagswahl am 23.02.2025: Wahlberechtigung

Beschreibung

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wer am Wahltag

  • Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,
  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht gem. § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Das Wahlrecht darf nur einmal ausgeübt werden.

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