Beschreibung
Beschreibung
wer am Wahltag
- Deutsche/r im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz ist,
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht gem. § 13 Bundeswahlgesetz vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Das Wahlrecht darf nur einmal ausgeübt werden.