Beschreibung
Beschreibung
Zum Kreis der Personen mit Migrationshintergrund werden die Einwohner gezählt, die:
- eine nicht deutsche 1. Staatsangehörigkeit besitzen oder
- neben der deutschen noch eine 2. Staatsangehörigkeit besitzen oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit nachträglich erworben haben (Aussiedler, Eingebürgerte) oder
- im Ausland geboren sind oder
- unter 18 Jahre alt sind und im Haushalt mit mindestens einem Elternteil mit Migrationshintergrund wohnen.