Beschreibung
Beschreibung
Beim Volksbegehren handelt es sich um eine Initiative von Bürgerinnen und Bürgern Nordrhein-Westfalens an den Landtag NRW, Gesetze zu erlassen, zu ändern oder aufzuheben. Die Wahlbehörde unterstützt Antragsteller insbesondere beratend. Das übrige Verfahren ist eine Landesangelegenheit und keine kommunale Aufgabe.