Beschreibung
Beschreibung
Das Bürgerbegehren ist eine in § 26 der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung gesetzlich geregelte Möglichkeit der unmittelbaren kommunalpolitischen Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger. Die Wahlbehörde ist die zentrale Anlaufstelle zur Information über die rechtlichen Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die Wirkungen eines Bürgerbegehrens.
Sofern der Rat der Stadt ein zulässiges Bürgerbegehren nicht im Sinne der beantragenden Bürgerinnen und Bürger entscheidet, findet ein Bürgerentscheid statt. Die Wahlbehörde führt diese allgemeine Abstimmung über eine bestimmte Frage entsprechend einer Wahl durch.