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Technische Prüfung

Zu den wesentlichen Aufgaben dieser Abteilung des Rechnungsprüfungsamtes gehören die Prüfung von planerischen und baulichen Maßnahmen, die Prüfung der technikunterstützten Informationsverarbeitung und des E-Governments sowie die Prüfung von Auftragsvergaben (Vergabeprüfung und Vergabevorprüfung).

Beschreibung

Beschreibung

Baumaßnahmen und mehr

Von den Prüferinnen und Prüfern der technischen Abteilung des Rechnungsprüfungsamtes werden vor allem Baumaßnahmen und sonstige technische Leistungen geprüft. Wie in der Bezeichnung dieser Dienststelle bereits deutlich wird, bildet die Kontrolle der technischen Gegebenheiten und Planungen das Schwergewicht der Prüftätigkeit.


 

Prüfung der elektronischen Datenverarbeitung

Sollen zur Durchführung der Finanzbuchhaltung automatisierte Programme eingesetzt werden, rechnet deren Prüfung vor ihrer Anwendung zu den gesetzlichen Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes. Darüber hinaus obliegt der Programmprüfung die laufende Prüfung aller in der Verwaltung eingesetzten automatisierten Verfahren zur Verarbeitung von Daten. Die Prüfung von Maßnahmen der Vereinfachung und Durchführung von Prozessen zur Information, Transaktion und elektronischen Kommunikation beschreibt die Aufgabe der Rechnungsprüfung im Zusammenhang mit dem E-Government.


 

Prüfung der städtischen Auftragsvergaben

Wichtigstes Ziel der formellen Vergabeprüfung bildet die Feststellung, ob ein vorgesehener Auftrag einer städtischen Dienststelle den vergaberechtlichen Regelungen entspricht. Zur Durchführung dieser Aufgabe steht die Vergabeprüfung in engem Kontakt vor allem mit der zentralen Vergabestelle, die die Dienststellen bei der Beauftragung unterstützt, und mit den jeweils zuständigen Fachprüferinnen und Fachprüfern des Rechnungsprüfungsamtes. Auftragsvergaben können auch nachträglich, das heißt, nach deren Erledigung geprüft werden.

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