Beschreibung
Beschreibung
Rechtliche Grundlagen
Das verfassungsrechtlich garantierte Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung umfasst auch die Befugnis der Gemeinden, zunächst selbst die Verwendung der Finanzmittel zu prüfen. In der nordrhein-westfälischen Gemeindeordnung werden die Aufgaben des Rechnungsprüfungsamtes mit dem Begriff örtliche Rechnungsprüfung bezeichnet. Eine kreisfreie Stadt wie Wuppertal ist zur Einrichtung eines eigenen Rechnungsprüfungsamtes gesetzlich verpflichtet. Einzelheiten über die örtliche Rechnungsprüfung stehen in der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wuppertal.
Das Rechnungsprüfungsamt ist dem Rat der Stadt unmittelbar verantwortlich und ihm in seiner sachlichen Tätigkeit direkt unterstellt. In der Beurteilung der Prüfungsvorgänge ist es frei von Weisungen und nur den rechtlichen Vorschriften unterworfen. Die Leitung des Amtes und alle Prüferinnen und Prüfer werden vom Rat der Stadt berufen und abberufen.
Aufgaben
Neben den gesetzlichen Aufgaben, die im Einzelnen in der Gemeindeordnung benannt werden, sind dem Rechnungsprüfungsamt weitere Aufgaben durch den Rat der Stadt übertragen worden. Diese werden in der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Wuppertal aufgeführt. Details zu einzelnen schwerpunktmäßigen Aufgaben siehe Stichwörter unter „Dienstleistungen“.
Das Leitmotiv des Rechnungsprüfungsamtes wird vorrangig nicht von der Fehlersuche, sondern von der Absicht geprägt, konstruktiv auf die Optimierung der Verwaltungsprozesse und -leistungen hinzuwirken. Das Rechnungsprüfungsamt versteht deshalb seinen Auftrag nicht nur als Kontrolle im herkömmlichen Sinn; es unterstützt die Verwaltung und leistet durch konstruktive Kritik und aktive Beratung einen kreativen Beitrag, um Schwachstellen zu beseitigen und Veränderungen herbeizuführen. Dies dient nicht zuletzt der Korruptionsprävention.
Organisatorische Gliederung:
Siehe unter „Rathaus online“, „Rechnungsprüfungsamt“, „Überblick“, „Gliederung“