Beschreibung
Beschreibung
Für die Prüfung der Eröffnungsbilanz sehen die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung und die nordrhein-westfälische Gemeindehaushaltsverordnung besondere Bestimmungen vor.
Vor der Aufstellung der Eröffnungsbilanz muss eine Inventur durchgeführt und ein Inventar aufgestellt werden. Das Inventar listet sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden der Stadt Wuppertal auf. Inventur, Inventar und die von der Stadt Wuppertal aufgestellte Übersicht über die Restnutzungsdauern der Vermögensgegenstände sind in die Prüfung einzubeziehen.
Unter Federführung des Teams „Abschlussprüfung“ wurde die Prüfung der Eröffnungsbilanz gemeinsam von den Abteilungen „Verwaltungsprüfung“ und „technische Prüfung“ durchgeführt. Über Art und Umfang der Prüfung sowie über das Ergebnis hat das Rechnungsprüfungsamt einen Prüfungsbericht erstellt. Bestandteil dieses Berichts ist ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk. Der Bestätigungsvermerk gibt eine zusammenfassende Beurteilung der Prüfungsergebnisse wieder. Wesentliche Gründe, die Erteilung eines Bestätigungsvermerks zu versagen oder ihn einzuschränken, lagen nicht vor.
Die Eröffnungsbilanz wurde im Rahmen der überörtlichen Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt des Landes Nordrhein-Westfalen geprüft. Zum Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt hat die Verwaltung eine Stellungnahme in tabellarischer Form abgegeben.