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Jahresabschlussprüfung

Die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Wuppertal ist eine bedeutende Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses, der sich zur Prüfungsdurchführung des Rechnungsprüfungsamtes bedient.

Beschreibung

Beschreibung

Für das Haushaltsjahr 2007 wurde das Ergebnis der Jahresrechnung noch nach kameralen Grundsätzen ermittelt. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2008 wird der zum 31. Dezember eines Jahres nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung erstellte Jahresabschluss geprüft. Zur besseren Prüfungsorganisation und Prüfungsdurchführung wurde im Rechnungsprüfungsamt ein Team „Abschlussprüfung“ gebildet.

 

Anhand des Jahresabschlusses kann beurteilt werden, ob die Stadt im Berichtsjahr die Vorgaben des Haushaltsplans und die haushaltsrechtlichen Bestimmungen eingehalten hat. Ergänzt durch Erläuterungen in einem Lagebericht soll Rechenschaft abgelegt werden über die Verwendung der Haushaltsmittel. Damit soll ein realistisches Bild der wirtschaftlichen Situation der Kommune gewonnen werden.

 

Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung (Gegenüberstellung der Erträge und Aufwendungen), der Finanzrechnung (Umfang der Einzahlungen und Auszahlungen = Geldfluss), den Teilrechnungen für insgesamt 17 Produktbereiche, der Bilanz (Auflistung der Vermögenswerte, des Eigenkapitals sowie der Schulden) und einem Anhang.

 

Der vom Rechnungsprüfungsamt und vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüfte und testierte Jahresabschluss bildet die Voraussetzung für seine Feststellung durch den Rat der Stadt und die Entlastung des Oberbürgermeisters. Das Rechnungsprüfungsamt prüft, ob der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Wuppertal unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wiedergibt. Seine Prüfungsergebnisse fasst das Rechnungsprüfungsamt in einem Prüfbericht und einem Bestätigungsvermerk zusammen (es sei denn, ein solcher Bestätigungsvermerk wird versagt).

 

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