Beschreibung
Beschreibung
Der Gesamtabschluss ist dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage des „Konzerns Stadt Wuppertal“ unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung wiedergibt.
In den Gesamtabschluss der Stadt Wuppertal einbezogen werden mithin beispielsweise die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe und eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen (zum Beispiel Gebäudemanagement Wuppertal) sowie der rechtlich selbstständigen städtischen Gesellschaften (zum Beispiel WSW GmbH, GWG). Die eigentlichen Jahresabschlüsse der einzelnen rechtlich verselbstständigten Bereiche werden dabei grundsätzlich nicht vom Rechnungsprüfungsamt, sondern nach gesetzlichen Vorschriften, das heißt, in der Regel von Wirtschaftsprüfern geprüft.
Die Finanzdaten über die in den Gesamtabschluss einbezogenen Bereiche müssen entsprechend der Bestimmungen in § 50 der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den §§ 300, 301 und 303 bis 305 und den §§ 307 bis 309 des Handelsgesetzbuches bereinigt werden (Konsolidierung).