Beschreibung
Beschreibung
Wichtige Aufgaben der Abteilung „Verwaltungs- und betriebswirtschaftliche Prüfung“ sind:
- Prüfung des Jahresabschlusses. Wichtiger rechtlicher Rahmen der Prüfung des zum 31. Dezember eines jeden Jahres aufzustellenden Jahresabschlusses bilden die Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements. Diese für die öffentliche Verwaltung neuen Rechtsgrundlagen orientieren sich am Handelsgesetzbuch und an den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Inhalt und Ablauf der Jahresabschlussprüfung sind in § 101 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen und in den §§ 37 bis 48 der Gemeindehaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen geregelt.
- Prüfung des Gesamtabschlusses.
- Begleitende und beratende Prüftätigkeit.
- Weitere Prüftätigkeiten: Vorprüfung für den Landesrechnungshof Nordrhein-Westfalen. Betätigungsprüfung. Visakontrolle. Kassenprüfung (Rechnungsprüfungsamt), laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung. Prüfungen bei finanzieller Beteiligung Dritter wie Bund oder Land.