Beschreibung
Beschreibung
In erster Linie findet die Prüfung vor der Erteilung des Auftrags statt. Alle Leistungseinheiten sind verpflichtet, der örtlichen Rechnungsprüfung beabsichtigte Auftragsvergaben zu melden, falls der Wert mindestens 2.500,- Euro beträgt.
Es spielt keine Rolle, ob zum Beispiel Baumaßnahmen, Warenlieferungen, Dienstleistungen oder freiberufliche Leistungen beauftragt werden sollen. Bei von öffentlichen Zuwendungsgebern wie zum Beispiel Europäische Union, Bund oder Land geförderten Maßnahmen kann eine Prüfung aller Fälle vorgeschrieben sein (zum Beispiel Maßnahmen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz).
Die Stadt Wuppertal vergibt jährlich Aufträge im Wert von vielen Millionen Euro. Damit möglichst wirtschaftlich, effizient und sparsam verfahren wird, wurden zur Unterstützung der zahlreichen Dienststellen der Stadtverwaltung eine zentrale Einkaufsabteilung (Zentraleinkauf beim Ressort Allgemeine Dienste) und eine zentrale Vergabestelle eingerichtet.