Beschreibung
Beschreibung
Die Gleichstellungsstelle ist interner Beauftragter der AGG. Sie bildet die Rechtsgrundlage der Gleichstellungsstelle.
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion
oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Die Gleichstellungsstelle ist interner Beauftragter der AGG. Sie bildet die Rechtsgrundlage der Gleichstellungsstelle.