Beschreibung
Beschreibung
Die Heimaufsicht (WTG-Behörde) berät und kontrolliert Wohn- und Betreuungseinrichtungen (stationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Wohnstätten der Behindertenhilfe, Tagespflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften mit Betreuungsangebot, Hospize) im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG).
Die Heimaufsicht ist Beschwerdestelle in allen Angelegenheiten von Wohn- und Betreuungseinrichtungen, auch für Qualitätsprobleme bei ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten.
Schwerpunkte:
die Information und Beratung von Nutzer:innen, Nutzerbeiräten, Vertrauenspersonen, Beschäftigten und Leistungsanbieter:innen von Wohn- und Betreuungsangeboten,
die regelmäßige Überprüfung von Wohn- und Betreuungsangeboten,
die Beratung von Trägern bei Mängeln und das Ergreifen ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei nicht abgestellten Mängeln,
die Bearbeitung von Beschwerden über die dem WTG unterliegenden Wohn- und Betreuungsangebote.
Die Überprüfungen der Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Behinderteneinrichtungen) sowie der anbieterverantworteten Wohngemeinschaften finden in einem 2-Jahres-Rhytmus und die Begehungen der Gasteinrichtungen (Hospiz, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen) finden in einem 1-Jahres-Rhytmus statt. Hierzu werden Ergebnisberichte gefertigt, die auf www.wuppertal.de gem. § 14 (9) WTG veröffentlicht werden (siehe Downloads/Links).