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Rahmenbedingungen für die elektronische Kommunikation

1. Einfache formlose Vorgänge

Einfache Anliegen, Hinweise und Beschwerden sowie Terminanfragen und dergleichen, also alles, was keine eigenhändige Unterschrift benötigt, können Sie uns auch weiterhin einfach per E-Mail an alle auf www.wuppertal.de oder städtischen Briefköpfen genannten E-Mail-Adressen schicken. Auch die Nutzung von online-Formularen ist bei einfachen formlosen Vorgängen möglich. Wir empfehlen die Verwendung dieser Online- Formulare, da die eingetragenen Daten im Gegensatz zu einfachen E-Mails verschlüsselt an die Verwaltung übertragen werden.

 

     a) Zentrale E-Mail-Adresse

Für die formfreie elektronische Kommunikation senden Sie Ihre E-Mail bitte an diese zentrale E-Mail-Adresse: 

stadtverwaltungstadt.wuppertalde

Darüber hinaus finden Sie im Internetangebot weitere E-Mail-Adressen städtischer Ämter und Dienststellen. Durch den Versand von elektronischen Nachrichten aus dem persönlichen Postfach der oder des Beschäftigten wird für diesen aktuellen Vorgang ein Zugang auch für dieses Postfach eröffnet.

Bitte senden Sie der Stadtverwaltung keine elektronischen Nachrichten, deren eigentlicher Inhalt erst über einen Link von einer Internetseite abgeholt oder heruntergeladen werden muss. Diese häufig als „Einschreiben per E-Mail“ bezeichneten Nachrichten werden von der Stadtverwaltung aus Sicherheitsgründen nicht abgerufen. Darüber hinaus stellt ein „Einschreiben per E-Mail“ keine rechtlich verbindliche Zustellung dar; es entspricht nicht der Zustellung durch die Post mittels eingeschriebenen Brief.

 
    b) Zentrale De-Mail-Adresse

De-Mails werden von den De-Mail-Anbietern verschlüsselt versandt. Sie eignen sich daher auch für Mitteilungen, die nicht die Schriftform erfordern, aber vielleicht schützenswerte Informationen beinhalten. Hierfür reicht eine einfache De-Mail ohne Absenderbestätigung und Anmeldung mit einfachem Authentifizierungsniveau.

 

Die zentrale De-Mail-Eingangsadresse hierfür lautet:

 

infostadt.wuppertal.de-mailde

Das Ministerium der Finanzen des Landes NRW weist darauf hin, dass eine Einreichung von Beihilfeanträgen sowie jeglichem Schriftverkehr im Zusammenhang mit Beihilfe aus Datenschutzgründen derzeit nicht über diese De-Mai-Adresse erfolgen darf. Hierzu wird es in Kürze weitere Informationen geben.

2. Formgebundene Vorgänge

Für Vorgänge, die zur Bearbeitung in Papierform eine eigenhändige Unterschrift voraussetzen beziehungsweise Rechtsfristen in Gang setzen (beispielsweise Schreiben wie Widersprüche und viele Anträge), müssen die Mitteilung und Anlagedokumente bei elektronischer Übermittlung nach dem Gesetz entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach Artikel 3 Nummer 12 eIDAS-Verordnung  (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG) versehen sein oder per De-Mail mit Absenderbestätigung nach § 5 Absatz 5 des De-Mail Gesetzes übersandt werden. Diese beiden Formen ersetzen die gesetzlich angeordnete Schriftform (= Unterschrift in der Papierform).

Die Stadt Wuppertal ist bestrebt, auf dem Übermittlungsweg zu antworten, über den die Korrespondenz erfolgte. Sollte aus technischen oder rechtlichen Gründen eine elektronische Antwort entgegenstehen, so erfolgt die Antwort schriftlich. Deshalb ist in formgebundenen Vorgängen, die auf einem elektronischen Übermittlungsweg eingereicht werden, zu beachten, immer auch eine postalische Anschrift anzugeben.

3. Elektronische Übermittlung mit qualifizierter elektronischer Signatur

Solche formgebundenen Schreiben können Sie uns mit der qualifizierten elektronischen Signatur ausschließlich an folgendes Postfach übermitteln:

 

signatur.poststellestadt.wuppertalde

 

Für alle anderen E-Mail-Adressen der Stadt Wuppertal wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet. Dies bedeutet beispielsweise, dass Sie über andere E-Mail-Adressen keine Anträge verbindlich stellen können oder keine Fristen gewahrt werden, wenn Sie eine E-Mail an eine andere Adresse als die oben genannte senden.

 

Ausgenommen von dieser Verfahrensweise ist die Abgabe elektronischer Angebote auf Ausschreibungen der Stadt Wuppertal. Hierzu besteht ein speziell geregelter Kommunikationsweg.

Ausschreibungen der Stadt Wuppertal

4. Elektronische Übermittlung durch De-Mail mit Absenderbestätigung

Eine De-Mail mit Absenderbestätigung im Sinne des § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ersetzt nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW (Nordrhein-Westfalen), nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 87a der Abgabenordnung ebenfalls die Schriftform. Sie können daher auch über De-Mail mit Absenderbestätigung rechtsverbindlich mit der Stadtverwaltung elektronisch kommunizieren. Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW), nach § 36a des Ersten Buches Sozialgesetzbuch sowie nach § 12 Absatz 1 Nummer 3a Kommunalabgabengesetz NRW in Verbindung mit § 87a der Abgabenordnung. 
De-Mail ermöglicht den verschlüsselten und authentifizierten Versand von elektronischen Nachrichten und Dateianhängen. Für eine absenderbestätigte De-Mail müssen Sie sich an Ihrem De-Mail-Konto mit hohem Authentifizierungsniveau anmelden.

Um die Anmeldung mit hohem Authentifizierungsniveau der Empfängerin oder des Empfängers der Nachricht kenntlich zu machen, bestätigt Ihr De-Mail-Dienstleister dies. Hierzu versieht er im Auftrag der Senderin oder des Senders die Nachricht mit einer dauerhaft überprüfbaren qualifizierten elektronischen Signatur. Wenn Sie Ihre De-Mail Dateien anhängen, bezieht sich die qualifizierte elektronische Signatur auch auf diese.

Bitte beachten Sie, dass Sie für die absenderbestätigte De-Mail keine pseudonyme De-Mail-Adresse verwenden können.

 

Ihre De-Mail mit Absenderbestätigung senden Sie bitte an folgende zentrale De-Mail-Eingangsadresse:

infostadt.wuppertal.de-mailde

 

Für alle anderen De-Mail-Adressen der Stadt Wuppertal wird der rechtsverbindliche Zugang ausdrücklich nicht eröffnet.

 

5. Elektronische Übermittlung an das Besondere elektronische Behördenpostfach (beBPo)

Zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten und Strafverfolgungsbehörden hat die Stadt Wuppertal aufgrund der Verpflichtung gemäß der Elektronischen Rechtsverkehrsverordnung (ERVV) als sicheren Übermittlungsweg das beBPo eingerichtet. Nach § 55d VwGO sind nunmehr auch Rechtsanwälte und Behörden (sog. „professionelle Einreicher“) verpflichtet, vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument an die Gerichte zu übermitteln. Entsprechende Regelungen sind auch in anderen Prozess- und Gerichtsordnungen (u.a. § 130d ZPO, § 14b FamFG, § 46 ArbGG, § 65d SGG und § 52d FGO) verankert.

Auch die Kommunikation mit der Stadt Wuppertal kann von den sogenannten „professionellen Einreichern“ als Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr durch Versand aus einem der besonderen Postfächer (beA, beN, beSt oder eBO) erfolgen. Für Vorgänge, die die gesetzliche Schriftform erfordern oder Rechts(-behelfs) fristen in Gang setzen (z.B. Widersprüche und bestimmte Anträge), ist zu beachten, dass die Erklärungen und beigefügten Dokumente auch beim Versand aus einem der besonderen Postfächer mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (QES) versehen sein müssen.

Die Postfachadresse finden Sie im SAFE-Adressverzeichnis unter dem folgenden Namen: Stadt Wuppertal.

Es ist zu beachten, dass die Kommunikation zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) und regulären E-Mail-Adressen sowie De-Mail-Adressen nicht möglich ist.

6. Verschlüsselung

Zur Sicherung der Vertraulichkeit Ihrer Mitteilungen können Sie die von Ihnen signierte Nachricht zusätzlich verschlüsseln. Für die Verschlüsselung benötigen Sie unseren so genannten „öffentlichen Schlüssel“. Dieser steht unter folgenden Links zum Download bereit:

Indem Sie den Zugang zur Stadtverwaltung Wuppertal über die in Ziffer 1b und 3 genannten Mailadressen nutzen, erklären Sie Ihr Einverständnis zur elektronischen Kommunikation und zur Speicherung Ihres dafür erforderlichen öffentlichen Schlüssels in der Virtuellen Poststelle.

Die Stadtverwaltung Wuppertal wird in der weiteren Kommunikation Ihren öffentlichen Schlüssel nutzen, um verschlüsselte Mails an Sie zu versenden.

Sollten bei der Entschlüsselung Schwierigkeiten auftreten, so werden Sie seitens der Stadt Wuppertal darüber und über die damit verbundenen Konsequenzen informiert.

7. Dateiformate

Möchten Sie E-Mails mit Dateianhängen an die Verwaltung versenden, so beachten Sie bitte, dass die Stadtverwaltung Wuppertal nicht alle auf dem Markt gängige Dateiformate und Anwendungen unterstützen kann.

 

Folgende Dateiformate können derzeit verarbeitet werden:

 

Textformate .txt .rtf .doc .docx
Kalkulationsdateien .xls .xlsx
Grafikformate .bmp .gif .jpeg .jpg .tif
Präsentationen .ppt .pptx
Sonstige .pdf

Weitere Formate sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Stadt Wuppertal zulässig.

 

Alle genannten Dateiformate können auch in mit zip-komprimierter Form (*.zip) eingereicht werden. Dateien, die mit einem Kennwort verschlüsselt oder als selbstextrahierende *.exe Dateien umgewandelt wurden, werden von uns nicht entgegen genommen. Das gleiche gilt für Dateien, die automatisierte Abläufe oder Programmierungen (zum Beispiel Makros) enthalten.

 

Die Liste der Dateiformate wird regelmäßig aktualisiert. Wenn Sie abweichende Dateiformate verwenden wollen (zum Beispiel beim Austausch von Geo-Informationen), bitte ich, dies mit der jeweiligen Empfängerin und dem jeweiligen Empfänger abzustimmen, sonst kann Ihr Dateianhang nicht gelesen und auch nicht bearbeitet werden.

 

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aus technischen Gründen Mails mit einer Gesamtgröße von mehr als 10 MB (Megabyte) nicht entgegen nehmen können.

8. E-Mails mit Viren beziehungsweise Umgang mit SPAM-Mails

Wenn Sie der Stadt Wuppertal eine E-Mail mit ausführbaren Dateien (zum Beispiel *.exe, *.bat) übersenden, werden diese Anhänge ungelesen gelöscht. Ebenso wird eine E-Mail, die unsere Systeme als gefährdend für unsere Informationssicherheit erkannt haben, ungelesen gelöscht. E-Mails mit kommerziellen Absichten (SPAM-Mails) werde gefiltert. In allen genannten Fällen erhalten Sie keine weitere Information.

9. Web-Formulare

Der Datenaustausch bei der Bearbeitung von Web-Formularen erfolgt verschlüsselt unter der Nutzung der SSL (Secure Socket Layer)-Technologie mit dem jeweils aktuellen Verschlüsselungsalgorithmus (derzeit 256 bit). Zur Nutzung dieser Web-Formulare benötigen Sie einen Browser, der die 256 bit-Verschlüsselung unterstützt (beispielsweise Internet-Explorer oder Firefox in der jeweils aktuellen Version).

10. Technische Aspekte

Die Stadtverwaltung Wuppertal unterstützt derzeit nur akkreditierte Signatur- und Verschlüsselungsverfahren. Eine vollständige Liste der akkreditierten Zertifizierungsdiensteanbieter finden Sie auf der Seite der Bundesnetzagentur.

 

Bundesnetzagentur : www.bundesnetzagentur.de  (Öffnet in einem neuen Tab)

11. Fragen und Probleme mit der elektronischen Kommunikation

Bei Fragen und Problemen hilft ein Blick in das Verzeichnis der häufig gestellten Fragen.

Sollte sich das Problem dort nicht lösen lassen, steht für Fragen zu den Rahmenbedingungen das ServiceCenter der Stadt Wuppertal zur Verfügung.

servicecenterstadt.wuppertalde

12. Datenschutz

Alle Informationen zum Thema "Datenschutz" finden Sie in der

Erläuterungen und Hinweise

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