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WuppertalRathaus & Bürgerservice

FAQs: Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um Ratssitzungen

Tagesordnung, Anträge und Anfragen, Geschäftsordnung, Redezeit, K-Liste - bei Ratssitzungen gibt es viele Regeln und Mechanismen, die bei den Beteiligten längst eingespielt sind. Bei Besuchern und Zuschauern tauchen jedoch nicht selten Fragen auf. Diese FAQs sollen helfen, die meist gestellten Fragen zu beantworten.

Wo bekomme ich Informationen zum Rat, zum Beispiel die Tagesordnung?

Informationen zum Rat sind im Ratsinformationssystem (Öffnet in einem neuen Tab)(RIS) der Stadt Wuppertal zu finden.

Die Einladungen zu Sitzungen, Tagesordnungen oder Anfragen und Anträge der Fraktionen werden hier veröffentlicht. Auch die Geschäftsordnung des Rates und die Hauptsatzung sowie eine Übersicht über die Gremien des Rates (zum Beispiel Ausschüsse und die Bezirksvertretungen) können angesehen werden.

Im Kalender kann man sich darüber hinaus über die kommenden Termine informieren oder über die Stichwort-Suche Informationen zu einem konkreten Thema suchen.

Wo kann ich die Ratssitzungen verfolgen?

Die Ratssitzungen können über Rats-TV verfolgt werden. Dort kann man sich sowohl die Live-Übertragung des Rates als auch vorige Sitzungen im Archiv ansehen.

Außerdem kann man die Sitzung direkt vor Ort verfolgen, dort gibt es Besucherplätze. Eine Anmeldung ist nicht notwendig. Dabei ist zu beachten, dass Besucher den Ablauf der Ratssitzung nicht stören dürfen. Wortmeldungen, Reinrufen oder Ähnliches sind nicht erlaubt.

Was ist die Geschäftsordnung des Rates?

Die Geschäftsordnung des Rates regelt die inneren Angelegenheiten des Rates, insbesondere den Ablauf der Ratssitzungen und die Struktur des Rates. Sie enthält die Gesamtheit der für den Rat und dessen Ausschüsse relevanten Richtlinien und Regeln.

Im Ratsinformationssystem (Öffnet in einem neuen Tab) oder wahlweise auf dieser Seite (Öffnet in einem neuen Tab) kann die Geschäftsordnung eingesehen werden.

Was ist ein Antrag zur Geschäftsordnung?

Während der Beratung über einen Punkt der Tagesordnung können Anträge zur Geschäftsordnung von Mitgliedern des Rates gestellt werden. Der Antrag wird entweder durch den Zuruf „Zur Geschäftsordnung“ und/oder das Heben beider Arme eingebracht.

Der Antragsteller darf sein Anliegen danach sofort ansprechen und es wird direkt darüber abgestimmt.

Anträge auf Geschäftsordnung sind:

  1. Antrag auf Aufhebung oder Unterbrechung der Sitzung
  2. Antrag auf Übergang zum nächsten Punkt der Tagesordnung
  3. Antrag auf Schluss der Beratung
  4. Antrag auf Schluss der Redeliste
  5. Antrag auf Verweisung an einen Ausschuss oder den Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin
  6. Antrag auf Vertagung
  7. Antrag auf Ausschluss oder Wiederherstellung der Öffentlichkeit

Ratsmitglieder, die sich vorher an der Debatte beteiligt haben, dürfen keinen Antrag auf Schluss der Beratung oder der Redeliste stellen.

Was ist die Konsensliste (K-Liste)?

Zur Entlastung der Tagesordnung stehen auf der Konsensliste Tagesordnungspunkte, über die in den Gremien, die vor der Ratssitzung beraten haben, einstimmig abgestimmt wurde.

Über diese Liste wird zu Beginn der Ratssitzung abgestimmt. Um beschlossen zu werden, muss sie von der Mehrheit des Rates angenommen werden.

Was ist der Unterschied zwischen Großer Anfrage und Kleiner Anfrage?

Jedes Ratsmitglied, jede Ratsgruppe und jede Ratsfraktion hat das Recht, Anfragen zu stellen. Man unterscheidet zwischen Großen Anfragen und Kleinen Anfragen.

Große Anfragen werden in der Sitzung des Rates beantwortet. Sie müssen bis spätestens sieben Tage vor der Ratssitzung beim Bürgermeister eingereicht werden. Große Anfragen werden unter dem Tagesordnungspunkt „Fragestunde“ beantwortet. Zu jeder Anfrage darf der Anfragesteller drei Zusatzfragen stellen, aus der dem gesamten Rat dürfen zwei Zusatzfragen gestellt werde. Die Zusatzfragen werden durch den Oberbürgermeister oder einen seiner Beigeordneten mündlich beantwortet.

Kleine Anfragen werden vom Oberbürgermeister innerhalb von 21 Arbeitstagen nach dem Eingang schriftlich beantwortet.

Wie lang ist die Redezeit?

Die Redezeit je Ratssitzung ist begrenzt.

Jede Fraktion, Gruppe und jeder fraktions- und gruppenlose Stadtverordnete erhält zu jedem Tagesordnungspunkt zwei Minuten Redezeit.

Zusätzlich erhält jeder fraktions- und gruppenlose Stadtverordnete für die gesamte Ratssitzung weitere fünf Minuten Redezeit, jede Gruppe zehn Minuten und jede Fraktion 20 Minuten zusätzliche Redezeit. Diese Redezeit erhöht sich für je zehn Stadtverordnete einer Fraktion um fünf Minuten.

Was ist der Unterschied zwischen Ratsgruppen und Ratsfraktionen?

Ratsgruppen und Ratsfraktionen sind freiwillige Vereinigungen von Gruppen, die sich wegen einer grundsätzlich gleichen politischen Einstellung zu möglichst gleichgerichtetem Wirken zusammengeschlossen haben.

Eine Fraktion muss mindestens aus drei Mitgliedern bestehen, eine Gruppe aus zwei Mitgliedern.

Was sind Ausschüsse?

Der Rat kann Ausschüsse bilden, denen er bestimmte Aufgaben überträgt. Man unterscheidet zwischen vorberatenden und beschließenden Ausschüssen.

Vorbereitende Ausschüsse haben die Aufgabe, die ihnen übertragenen Themen für die Beratung im gesamten Rat vorzubereiten und einen Beschlussvorschlag zu machen.

Beschließende Ausschüsse können Entscheidungen anstelle des Rates treffen, wenn der Rat ihnen die Angelegenheit übertragen hat.

Hier (Öffnet in einem neuen Tab) findet sich eine Übersicht über alle Ausschüsse (und andere Gremien) der Stadt Wuppertal.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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