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WuppertalRathaus und Bürgerservice

Verkehrsordnung

Städte und Gemeinden sind per Straßenverkehrsordnung dazu verpflichtet, für die Verkehrssicherheit in ihrem Gebiet zu sorgen. Überwachungsmaßnahmen tragen dazu bei, dass das Aufeinandertreffen auf der Straße ein Miteinander und kein Gegeneinander wird.

Über die Standorte für "Starenkästen" entscheidet allein die Unfallkommission.
Dieses Gremium besteht aus unabhängigen Fachleuten der Bezirksregierung, der Polizei, des Rheinischen Straßenbauamtes und der Stadt Wuppertal. Die von der Unfallkommission festgelegten Starenkästen stehen entweder an Punkten, wo sich Unfälle gehäuft haben; in Bereichen, wo schwächere Verkehrsteilnehmer besonders geschützt werden müssen (zum Beispiel vor Schulen, Kindergärten, Altenheimen, Spielplätzen...) oder an Strecken, bei denen die Fachleute eine erhöhte Unfallgefahr sehen (zum Beispiel Hauptdurchgangsstraßen, Ein- und Ausfallstraßen...). In all diesen Bereichen sollte eigentlich jeder verantwortungsvolle Fahrzeugführer von sich aus die erlaubte Geschwindigkeit einhalten.

 

Da die registrierten Geschwindigkeitsverstöße aber das Gegenteil beweisen, kann die Stadt - zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Wuppertal - auf eine Überwachung nicht verzichten. Bei den Unfällen mit Kindern liegt Wuppertal im Land NRW leider in der Spitzengruppe. Gerade Kinder müssen auf die Einhaltung der Verkehrsregeln vertrauen dürfen. Ältere Menschen verfügen oft nicht mehr über die Reaktionsmöglichkeiten, die ein motorisierter Fahrzeugführer unterstellt.

 

Weitere Informationen zu mobilen Geschwindigkeitskontrollen, den Standorten von Starenkästen und zur Unfallstatistik finden Sie rechts in der Infobox.

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