zum neuen Nahverkehrsplan
Was ist ein Nahverkehrsplan?
Die Stadt Wuppertal ist als sogenannter Aufgabenträger zuständig für die Planung des ÖPNV-Angebotes innerhalb des Stadtgebietes. Die Zuständigkeit erstreckt sich dabei auf den kommunalen ÖPNV, d.h. im Falle der Stadt Wuppertal auf Bus und Schwebebahn. Für die Planung des regionalen Schienennahverkehrs ist hingegen der VRR zuständig.
Zentrales Planungsinstrument des Aufgabenträgers ist der Nahverkehrsplan, dessen Aufstellung verbindlich vorgegeben ist. Dieser Pflicht ist die Stadt Wuppertal mit dem ersten Nahverkehrsplan 1997 nachgekommen.
Im Nahverkehrsplan definiert der Aufgabenträger für seinen Zuständigkeitsbereich, was er unter der „ausreichenden Bedienung“ der Bevölkerung mit dem ÖPNV versteht. Dies bezieht sich dabei sowohl auf die Quantität des Angebotes, d.h. z.B. die Takte oder die Zeiten, in denen Busse verkehren sollen, als auch auf die Qualität, d.h. z.B. die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge oder die sonstige Infrastruktur. Die Verkehrsunternehmen, die für die Erbringung des Angebotes verantwortlich sind – im Falle Wuppertals vor allem die WSW mobil GmbH – haben die Vorgaben des Nahverkehrsplans zu beachten und zu konkretisieren (z.B. durch die Erstellung von entsprechenden Fahrplänen). Darüber hinaus hat der Nahverkehrsplan auch eine wichtige Funktion bei der Vergabe und Finanzierung von Verkehren des ÖPNV bzw. der Erteilung von Liniengenehmigungen durch die Bezirksregierungen. Als behördlicher Rahmenplan hat der Nahverkehrsplan allerdings keine unmittelbare Außenwirkung auf die Bürgerinnen und Bürger, sondern stellt vielmehr eine Absichtserklärung oder Eigenverpflichtung des Aufgabenträgers dar.
Warum ist die Neuaufstellung erforderlich?
Eine rechtliche Verpflichtung zur (regelmäßigen) Fortschreibung des Nahverkehrsplans existiert nicht. Gleichwohl sprechen verschiedene Gründe dafür, nach 1997 einen zweiten Nahverkehrsplan zu erarbeiten:
- Die rechtlichen Rahmenbedingungen haben sich in den letzten Jahren deutlich geändert. Damit sind zum einen neue Inhalte verpflichtend in den Nahverkehrsplan aufzunehmen und der Nahverkehrsplan hat zum anderen als Steuerungsinstrument bei der Vergabe und Finanzierung der Verkehrsleistung an Bedeutung gewonnen. Der Nahverkehrsplan ist somit um neue Inhalte zu ergänzen, um den rechtlichen Anforderungen zu genügen und seinen vielfältigen Funktionen (wieder) gerecht werden zu können.
- Der erste Nahverkehrsplan ist sowohl hinsichtlich der berücksichtigten Grundlagen als auch mit den in ihm enthaltenen Maßnahmen und Vorgaben aufgrund der in der Zwischenzeit eingetretenen Veränderungen, z.B. mit Blick auf die Stadtstruktur oder das Verkehrsverhalten, nicht mehr „passgenau“. Alleine deswegen ist eine Aktualisierung unter Berücksichtigung der aktuellen Gegebenheiten erforderlich.
- Durch die Entwicklung neuer Mobilitätsformen und -angebote, die den ÖPNV ergänzen oder mittel- bis langfristig in Teilbereichen sogar ersetzen könnten (Stichworte sind hier z.B. autonome Fahrzeuge und die (privatwirtschaftliche) Vermittlung von Fahrdiensten), ist eine regelmäßige Überprüfung der im Nahverkehrsplan enthaltenen Ziele und Maßnahmen wichtiger. Ein NVP sollte also in regelmäßigem Abstand fortgeschrieben werden.
Welche Inhalte hat ein Nahverkehrsplan im Allgemeinen und was sind die Schwerpunkte für den neuen Wuppertaler Nahverkehrsplan?
Neben der bereits erwähnten Definition der „ausreichenden Bedienung“ sind für den Nahverkehrsplan verschiedene Inhalte gesetzlich vorgegeben. Hierzu zählen u.a.:
- eine Prognose der Verkehrsentwicklung,
- eine Investitionsplanung,
- Angaben zur Finanzierung des Leistungsangebotes
Die Definition der „ausreichenden Bedienung“ als zentraler Bestandteil des Nahverkehrsplans hat dabei unter Berücksichtigung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Aufgabenträgers zu erfolgen – somit kann diese Definition von Aufgabenträger zu Aufgabenträger sehr unterschiedlich sein, selbst wenn diese strukturell vergleichbar sind.
Da das derzeit vorhandene ÖPNV-Angebot in Wuppertal in seinen Grundzügen bereits seit Mitte der 90er-Jahre Bestand hat, wird die Überprüfung und Optimierung des Angebotes im Mittelpunkt des neuen Nahverkehrsplans stehen, ohne dabei bewährte Strukturen per se in Frage zu stellen. Bereits im Dezember 2021 wurde der NVP Teil 1 im Rat der Stadt beschlossen und hat sich maßgeblich mit dem Thema eines barrierefreien ÖPNVs auseinandergesetzt. Damit sollen Personen, die in ihrer Mobilität und/oder sensorisch eingeschränkt sind, perspektivisch einen möglichst ungehinderten Zugang zum ÖPNV ermöglicht werden.