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WuppertalUmweltschutz

Genehmigungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz

Gemäß §10 Abs. 8a Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) über die Durchführung von Genehmigungsverfahren muss bei Anlagen nach der Industrieemissions-Richtlinie (IED-Richtlinie) der Genehmigungsbescheid sowie die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts öffentlich bekannt gemacht werden.

Foto von Abluftkaminen auf einem Firmendach

Auf dieser Seite finden Sie die Genehmigungsbescheide für Wuppertaler IED-Anlagen, die seit der Verpflichtung zur Veröffentlichung im April 2013 ergangen sind. Die Bezeichnung des für die betreffende Anlage maßgeblichen BVT-Merkblatts ist in den Bescheiden genannt.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal

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