Die Heimaufsicht (WTG-Behörde) berät und kontrolliert Wohn- und Betreuungseinrichtungen (stationäre Pflegeeinrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Wohnstätten der Behindertenhilfe, Tagespflegeeinrichtungen, Wohngemeinschaften mit Betreuungsangebot, Hospize und Werkstätte für Menschen mit Behinderung) im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG).
Die Heimaufsicht ist Beschwerdestelle in allen Angelegenheiten von Wohn- und Betreuungseinrichtungen, auch für Qualitätsprobleme bei ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten.
Schwerpunkte:
- die Information und Beratung von Nutzer/innen, Nutzerbeiräten, Vertrauenspersonen, Beschäftigten und Leistungsanbieter/innen von Wohn- und Betreuungsangeboten,
- die regelmäßige Überprüfung von Wohn- und Betreuungsangeboten,
- die Beratung von Trägern bei Mängeln und das Ergreifen ordnungsrechtlicher Maßnahmen bei nicht abgestellten Mängeln,
- die Bearbeitung von Beschwerden über die dem WTG unterliegenden Wohn- und Betreuungsangebote.
Die Überprüfungen der Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (vollstationäre Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung) sowie der anbieterverantworteten Wohngemeinschaften und Gasteinrichtungen (Hospiz, Kurzzeit- und Tagespflegeeinrichtungen) finden in einem Jahres-Rhytmus statt. Hierzu werden Ergebnisberichte gefertigt, die unten stehend gem. § 14 (9) WTG veröffentlicht werden.