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Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag

Die AnFöVO NRW (Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag + Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur) regelt Angebote zur Unterstützung Pflegebedürftiger im Alltag. Sie verfolgt das Ziel, bessere Betreuungsmöglichkeiten für Pflegebedürftige und mehr Entlastung für deren Angehörige zu bieten.

Kosten

Die Bearbeitung der Anerkennungsanträge nach § 12 Absatz 1 AnFöVO ist gemäß § 17 AnFöVO gebührenpflichtig. Die Gebühr für den Erstantrag auf Anerkennung kann zwischen 50 Euro und 300 Euro betragen.

Herr Salaheddine Amaadachou
Sachbearbeiter/in

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