Informationen zur Anerkennung von Angeboten
- Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen des Ministeriums Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (Öffnet in einem neuen Tab)
- Informationen der Bezirksregierung Düsseldorf (Öffnet in einem neuen Tab)
- Online-Antragstellung (verpflichtend zu nutzen) (Öffnet in einem neuen Tab)
- Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag in Wuppertal (Öffnet in einem neuen Tab)
Kosten
Die Bearbeitung der Anerkennungsanträge nach § 12 Absatz 1 AnFöVO ist gemäß § 17 AnFöVO gebührenpflichtig. Die Gebühr für den Erstantrag auf Anerkennung kann zwischen 50 Euro und 300 Euro betragen.