In vielen unterschiedlichen Lebenssituationen benötigen Senioren und Seniorinnen, Familien, Eltern und allein erziehende Elternteile, Kinder und Jugendliche neben persönlicher Hilfe und Beratung auch finanzielle Hilfen zur Bewältigung des täglichen Lebens.
Sofern eigenes Einkommen nicht vorhanden ist oder das vorhandene Einkommen nicht ausreicht, kann Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII beansprucht werden, die von der Stadt Wuppertal als örtlichem Träger der Sozialhilfe gewährt wird. Hierzu gehören vor allem die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sowie finanzielle Hilfen bei Krankheit oder Behinderung.
Auch wenn für die Hilfen zum Lebensunterhalt für Kinder und erwerbsfähige Erwachsene vor Vollendung des 65. Lebensjahres grundsätzlich die ARGE Wuppertal zuständig ist, so können unter bestimmten Voraussetzungen durch die Stadt Wuppertal trotzdem finanzielle Hilfen für Kinder, Pflegekinder, behinderte Menschen oder Wehr- und Zivildienstleistende erbracht werden. Nicht zuletzt können Bezieher von Sozialleistungen und einkommensschwache Personen den Wuppertal-Pass erhalten, mit dessen Hilfe man zahlreiche Vergünstigungen im Stadtgebiet erhalten kann.