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WuppertalRathaus & Bürgerservice

Infektionsschutz

"Gesundheit ist nicht alles - aber ohne Gesundheit ist alles nichts"
Arthur Schopenhauer

In den letzten Jahren ist es immer deutlicher geworden, welch eine große Rolle der Schutz der Bevölkerung vor Infektionskrankheiten einnimmt. Der Schutz vor Infektionskrankheiten ist eine grundlegende Aufgabe des Gesundheitsamtes Wuppertals. Hierbei gilt sowohl die Bevölkerung Wuppertals im Ganzen zu schützen, als auch der Schutz der einzelnen Person.

Durch das Infektionsschutzgesetz ist festgelegt, welche Infektionskrankheiten und -Erreger durch das Gesundheitsamt zu überwachen sind. Dadurch sollen Ausbrüche und die Verbreitung verhindert werden.

Um dies gewährleisten zu können, sind verschiedene Meldepflichten im Infektionsschutzgesetz geregelt. Ärzte, Labore, aber auch Einrichtungen wie Schulen und Kindergärten sind zur Meldung verpflichtet. Andere Medizinische Einrichtungen melden, wenn Sie einen Krankheitsausbruch beobachten, der in einem epidemiologischen Zusammenhang steht.

Das Gesundheitsamt nimmt entsprechende Ermittlungen auf und wird ggf. Maßnahmen ergreifen, um eine Ausbreitung der Erkrankung zu verhindern.

Meldeformular für Ärzte/Ärztinnen nach §§ 6, 7, 8 IfSG

Informationen für Einrichtungen nach §34 IfSG (Schulen, Kitas etc.)

Informationen für Einrichtungen nach §§35 und 36 IfSG (Altenheime, Tagespflege, JVA etc.)

Erläuterungen und Hinweise

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