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Wuppertal Arzneimttelüberwachung

Amtsapotheker*innen

Im Kompetenzcenter Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie betreuen drei Amtsapotheker*innen alle Aspekte rund um Arzneimittel und Gefahrstoffe für die Städte Wuppertal, Remscheid und Solingen.

Versorgungsmangel tamoxifenhaltiger Arzneimittel liegt nicht mehr vor.

Laut im Bundesanzeiger veröffentlichter Bekanntmachung liegt der am 11. Februar 2022 festgestellte Versorgungsmangel nach § 79 AMG für Arzneimittel, die Tamoxifen enthalten, nicht mehr vor.

Alle in diesem Zusammenhang erteilten Gestattungen sind somit ungültig. (14.07.2023)

Versorgung mit antibiotika-haltigen Säften für Kinder – Update (21.12.2023)

Mit Bekanntmachung vom 19.04.2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit einen Versorgungsmangel mit antibiotikahaltigen Säften für Kinder nach § 79 Absatz 5 Arzneimittelgesetz (AMG) festgestellt (s. Download). 

Diese Feststellung ermöglicht es den zuständigen Behörden der Länder, nach Maßgabe des § 79 Absatz 5 und 6 AMG im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG zu gestatten.

Die Städte Remscheid, Solingen und Wuppertal haben in diesem Zusammenhang eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Apotheken ermöglicht, antibiotika-haltige Säfte für Kinder für einen mutmaßlichen vierwöchentlichen Bedarf aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums zu importieren. Die Dokumentation erfolgt nach den Vorgaben von § 18 Abs. 1 der Verordnung über den Betrieb von Apotheken (ApBetrO).

Bitte entnehmen Sie die Einzelheiten der Allgemeinverfügung der jeweiligen Stadt:

 

Remscheid: Sonderamtsblatt vom 21. Dezember 2023 (Öffnet in einem neuen Tab)

Solingen: Amtsblatt Nr. 51 der Klingenstadt Solingen vom 21.12.2023 (Öffnet in einem neuen Tab)

Wuppertal: Stadtbote Nr. 39/2023 vom 21.12.2023 (Öffnet in einem neuen Tab)

 


Versorgung mit Ca-Folinat- und Medroxyprogesteron-haltigen Arzneimitteln

Das Bundes Ministerium für Gesundheit (BMG) hat heute im Bundesanzeiger veröffentlicht, dass die Voraussetzungen des § 79 Abs. 5 AMG Arzneimittel, die Ca-Folinat oder Medroxyprogesteronacetat enthalten, zur Zeit erfüllt sind.

Von Engpässen betroffene Kollegen bitte ich, sich mit uns in Verbindung zu setzen, um individuelle Lösungen zu gestalten. (13.12.2022)

Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) zur Grippeschutzimpfung in Apotheken

Das MAGS gab heute per Erlass bekannt:

Bei der Grippeschutzimpfung handelt es sich um eine apothekenübliche Dienstleistung nach § 1a Abs. 11 ApBetrO.

Es ist folgendes zu beachten:

  • Diese Dienstleistung darf nur angeboten werden, wenn der ordnungsgemäße Apothekenbetrieb und Vorrang der Arzneimittelversorgung dadurch nicht beeinträchtigt wird.
  • Die Durchführung ist an den Apothekenbetrieb gekoppelt und darf daher ausschließlich während der Öffnungszeiten der jeweiligen Apotheke stattfinden. Auf den mit der Öffnung einhergehenden Kontrahierungszwang wird ausdrücklich hingewiesen.
  • Dies gilt auch bei der Nutzung externer Räumlichkeiten oder der auf suchenden Impfung.
  • Voraussetzung zur Durchführung von Grippeschutzimpfungen in Apotheken ist zudem die Einhaltung der Vorschriften des § 35a ApBetrO.
  • Insbesondere können keine Räume genutzt werden, die für einen anderweitigen Zweck vorgesehen sind.
  • Ist eine zeitliche Trennung der Nutzung umsetzbar, kann bei Einhaltung der Vorgaben des § 35a ApBetrO und entsprechender Niederlegung der Prozessen im Hygiene- sowie Qualitätsmanagement eine Nutzung möglich sein.

(21.11.22)

Informationen zur Affenpocken-Impfung

Zur Versorgung der Bevölkerung mit Impfstoff gegen die sog. Affenpocken hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS NRW) Anfang Juli einen Erlass herausgegeben.

Beachten Sie bitte folgendes:

  • Der Impfstoff wird vorerst nur an Apotheken der Universitätskliniken ausgeliefert.
  • Grundsätzlich sind durch das MAGS HIV-/Infektionsambulanzen und HIV/STI-Schwerpunktpraxen zur Durchführung der Impfung zum Schutz gegen Affenpocken ermächtigt. Grundlage hierfür ist ein mit dem MAGS geschlossener Vertrag der Praxis/Ambulanz, die außerdem über geeignete Möglichkeiten zur Lagerung des Impfstoffes verfügen muss.
  • Zur Zeit hat im Bereich des Bergischen Städtedreiecks Wuppertal/Remscheid/Solingen keine Praxis/Ambulanz einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen.

(08.07.22)


Bei Risiken und Nebenwirkungen...

Das Apothekengesetz schreibt die regelmäßige Überwachung des Arzneimittelverkehrs vor. Während deutschlandweit ehrenamtliche Pharmazieräte die Begehung der Apotheken vornehmen sind in Nordrhein-Westfalen hauptamtliche Apotheker als Amtsapotheker bei den Städten und Kommunen beschäftigt.

Mit der Einführung der Bergischen Kooperation kam es zur Gründung des Bergischen Kompetenzcenters für Arzneimittelsicherheit und Sozialpharmazie. Hier kümmern sich die zwei Apothekerinnen, zwei pharmazeutisch-technische Assisitentinnen und eine Verwaltungsfachkraft um alle Belange, die den ordnungsgemäßen Verkehr mit Arzneimitteln und Gefahrstoffen im Einzelhandel betreffen.

Erläuterungen und Hinweise

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