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Blei im Trinkwasser?

Das Gesundheitsamt der Stadt Wuppertal ist für die Überwachung der Einhaltung der Trinkwasserverordnung und der darin genannten Grenzwerte vom Wasserwerk bis zum häuslichen Zapfhahn zuständig.

Grundsätzlich ist das Wuppertaler Trinkwasser von einwandfreier Qualität. Auf den letzten Metern der Versorgungsleitungen vor dem Zapfhahn des Verbrauchers kann es jedoch durch alte Bleileitungen zu erhöhten Bleigehalten im Trinkwasser kommen. Ursache können noch vorhandene bleihaltige Hausanschlüsse, Hausinstallationen und Armaturen sein, die ganz oder zum Teil aus Blei bestehen oder Blei als Legierungsbestandteil beinhalten.

Seit dem 20. Juni 2023 ist eine neue Fassung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten und damit wurde ein Nutzungsverbot für Bleirohre in der Trinkwasserinstallation eingeführt. Derzeit gilt ein Grenzwert für Blei im Trinkwasser von 10 μg/l (Mikrogramm pro Liter), dieser wird jedoch ab dem 12. Januar 2028 auf 5 Mikrogramm pro Liter gesenkt. Bleirohre müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden.

Gesundheitliche Wirkungen von Blei

Die regelmäßige Aufnahme geringer Bleimengen stellt für Erwachsene und im Besonderen für Ungeborene, Säuglinge und Kleinkinder eine gesundheitliche Gefährdung da. Es beeinträchtigt die Blutbildung und Intelligenzentwicklung. Die empfindlichste Gruppe sind Kleinkinder und damit indirekt auch Schwangere, da das sich entwickelnde Nervensystem Ungeborener im Mutterleib besonders sensibel reagiert. 

Blei im Trinkwasser?

Das Vorkommen von Blei im Trinkwasser ist in Deutschland meistens durch Korrosion von Rohrleitungsmaterialien bedingt. Wichtigste Ursache für erhöhte Bleiwerte im Trinkwasser sind Hausinstallationen und Hausanschlussleitungen aus Blei, die teilweise noch bis Anfang der siebziger Jahre verbaut worden sind. Daneben können auch andere Installationsmaterialien, wie verzinkte Stahlrohre und Messingarmaturen, gewisse Mengen an Blei abgeben. Obwohl in den letzten Jahren in Deutschland viele Bleileitungen gegen Rohre aus anderen Materialien ausgetauscht worden sind, sind diese noch in zahlreichen Haushalten vorhanden.

Was kann ich tun?

Auch wenn nur Teilabschnitte noch aus Bleirohren bestehen, kann der jetzt gültige und ab Januar 2028 abgesenkte Grenzwert der Trinkwasserverordnung häufig nicht eingehalten werden. Deshalb sollten Trinkwasserinstallationen in Wohngebäuden, die bis 1973 errichtet wurden, rechtzeitig auf das Vorhandensein von Bleileitungen überprüft werden. 

Bleirohre müssen bis zum 12. Januar 2026 ausgetauscht oder stillgelegt werden. Insbesondere Vermieter sind verpflichtet, dies rechtzeitig zu erledigen. 

Sichtbare Bleileitungen lassen sich anhand folgender Merkmale erkennen: Sie sind silbergrau, weich und biegsam, haben einen dumpfen Ton im Klopftest, sind mit wulstigen Lötstellen verbunden und nicht magnetisch. Ob nicht sichtbare bleihaltige Steigleitungen der Hausinstallation den Grenzwert der Trinkwasserverordnung einhalten, lässt sich nur durch ein gestaffeltes Probenahmeverfahren (Stagnationsproben) klären. Sofern sichtbar Bleileitungen vorhanden sind, ist das Wasser vorsichtshalber nicht als Trinkwasser und für die Nahrungszubereitung für Schwangere, stillende Mütter und Kleinkinder zu verwenden. Für die Zubereitung von Säuglingsnahrung stehen im Handel Wässer mit dem Aufdruck "geeignet für die Zubereitung von Säuglingsnahrung" zur Verfügung.

Außer für die oben genannten Risikogruppen, kann man als Sofortmaßnahme das Wasser solange ablaufen lassen, bis es kalt nachkommt, bevor Sie es trinken oder zum Kochen nutzen. So entfernen Sie das stehende Wasser, das sich mit Blei angereichert haben kann, aus den Leitungen.

Vermieter und Wasserversorger müssen informieren!

Die Trinkwasserverordnung schreibt vor, dass Vermieter über vorhandene Bleirohre schriftlich oder per Aushang informieren müssen. Sollten noch Hausanschlussleitungen aus Blei vorhanden sein, hat der Wasserversorger die Betroffenen unabhängig von der Bleikonzentration in Trinkwasser hierüber zu informieren.

Herr Eberhard Zirkel
techn. Sachbearbeiter/in

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Bildnachweise

  • Stadt Wuppertal
  • Stadt Wuppertal

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