Die Einrichtung einer Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes. Die Beistandschaft hat insbesondere die Aufgaben, die Vaterschaft Ihres Kindes festzustellen oder/und die Unterhaltsansprüche Ihres Kindes geltend zu machen und den monatlich fälligen Unterhalt einzuziehen.
Junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres und allein erziehende Elternteile können sich vom Jugendamt in Unterhaltsfragen beraten und unterstützen lassen.
Wenn Sie ihr Kind allein erziehen und von dem anderen Elternteil keine bzw. unter dem festgesetzten Regelbedarf liegende Unterhaltszahlungen erhalten, können Sie beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen. Diese Leistung kann für Kinder bis zum 12. Lebensjahr ( und unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 18. Lebensjahr) gezahlt werden.