Inhalt anspringen

WuppertalRathaus & Bürgerservice

Wenn ein nicht verheiratetes Paar Nachwuchs bekommt, muss der Vater die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen. Die Mutter muss dieser Erklärung des Vaters zustimmen.

Die Eltern können gemeinsam das Sorgerecht ausüben, wenn sie eine entsprechende Erklärung abgeben. Möchte die Mutter das nicht, kann auf Antrag des Vaters vom Familiengericht die gemeinsame Sorge angeordnet werden, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht.

Die Sorgeerklärung, die Vaterschaftsanerkennung und die notwendige Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden. Solche Beurkundungen können kostenfrei auch beim Jugendamt erfolgen.  

 

 

Beistandschaft

Erläuterungen und Hinweise

Auf www.wuppertal.de verwenden wir ausschließlich technisch notwendige Cookies sowie das Webanalysetool Matomo zur anonymisierten statistischen Auswertung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit in unseren Datenschutzeinstellungen widerrufen. Weitere Informationen und Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Datenschutzeinstellungen (Öffnet in einem neuen Tab)
Sprache auswählen
Seite teilen