Wenn ein nicht verheiratetes Paar Nachwuchs bekommt, muss der Vater die Vaterschaft zu dem Kind anerkennen. Die Mutter muss dieser Erklärung des Vaters zustimmen.
Die Eltern können gemeinsam das Sorgerecht ausüben, wenn sie eine entsprechende Erklärung abgeben. Möchte die Mutter das nicht, kann auf Antrag des Vaters vom Familiengericht die gemeinsame Sorge angeordnet werden, wenn dies dem Wohl des Kindes entspricht.
Die Sorgeerklärung, die Vaterschaftsanerkennung und die notwendige Zustimmung der Mutter müssen öffentlich beurkundet werden. Solche Beurkundungen können kostenfrei auch beim Jugendamt erfolgen.