Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes dazu entscheiden, auf eine weitere Berufstätigkeit zu verzichten oder weniger als 30 Stunden wöchentlich zu arbeiten, haben Sie Anspruch auf die Zahlung von Elterngeld. Das Elterngeld ersetzt 65%-67% des bisherigen Nettoerwerbseinkommens, höchstens jedoch 1.800 € und mindestens 300 € - auch für Nichterwerbstätige.
Gezahlt wird das Basiselterngeld bis zu 14 Monate nach der Geburt. Diese Zeit können sich die Eltern aufteilen. Ein Elternteil muss mindestens zwei und kann höchstens 12 Monate die Zahlung beanspruchen.
Für Kinder, die ab 1. Juli 2015 geboren wurden kann auch Elterngeld plus in Anspruch genommen werden. So kann Basiselterngeld mit halbiertem Zahlbetrag für den doppelten Zeitraum beansprucht werden. Das Basiselterngeld und das Elterngel plus können miteinander kombiniert werden.