Welche das sind, erfahren Sie
Die Beraterinnen und Berater am Gebärdentelefon werden Ihnen mitteilen, wenn die Kommune oder Behörde, auf die sich Ihre Anfrage bezieht, noch nicht Teilnehmer im 115-Verbund ist. In diesem Fall kann Ihre Frage nicht oder nicht vollständig über den 115-Service beantwortet werden. Soweit möglich erhalten Sie aber die öffentlichen Zugangsdaten der Kommune bzw. Behörde.
Ziel ist es, die 115 in ganz Deutschland anzubieten.
Welche Informationen erhalte ich über das 115-Gebärdentelefon?
Über die 115 werden allgemeine Fragen zur öffentlichen Verwaltung beantwortet. Folgende Fragen können zum Beispiel unter der 115 direkt beantwortet werden:
Ich ziehe von Köln nach Wuppertal um, wo kann ich mich dort anmelden?
Ich habe ein neues Auto gekauft, wann hat die Zulassungsstelle geöffnet?
Wie lange bekomme ich eigentlich Elterngeld?
Wie melde ich ein Gewerbe an?
Welche Papiere brauche ich, um zu heiraten?
Wenn Ihre Anfrage nicht sofort beantwortet werden kann…
Anfragen, die nicht sofort beantwortet werden können, werden mit Ihrer Zustimmung als 115-Ticket an die zuständigen Kommunen bzw. Behörden auf Landes- und Bundesebene zur Beantwortung weitergeleitet. Ein 115-Ticket ist eine E-Mail mit den Kontaktdaten des Anfragenden und einer kurzen Beschreibung des Anliegens, die aus Datenschutzgründen nicht über das offene Internet, sondern nur über verwaltungsinterne Netze versendet wird. Sie erhalten dann innerhalb von 24 Stunden während der Servicezeiten eine Antwort, wahlweise per E-Mail oder Fax.