Am Ende jedes baurechtlichen Verfahrens wird ein Bescheid erteilt, wie z.B. die Baugenehmigung.
Baurechtliche Verfahren, die von der Unteren Bauaufsichtsbehörde bearbeitet werden, sind Anträge auf Vorbescheid und Baugenehmigungsverfahren für die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und den Abbruch baulicher Anlagen sowie für Werbeanlagen.
Zusätzlich gibt es Verfahren in der Genehmigungsfreistellung für Wohngebäude und deren Nebenanlagen im Bereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes.
Nähere Angaben über baurechtliche Verfahren finden Sie unter der Bürgerberatung Bauen.
Die ordnungsgemäße Ausführung von baulichen Anlagen wird soweit erforderlich von der Bauaufsichtsbehörde überwacht. Die Bauüberwachung kann sich auf Stichproben beschränken.
Der Bauherr ist verpflichtet, den Baubeginn, sowie die Fertigstellung eines genehmigten Bauvorhabens bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde anzuzeigen.
Bei den Bauzustandsbesichtigungen des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung von baulichen Anlagen überprüft die Bauaufsicht im Rahmen des Prüfungsumfangs, ob entsprechend der Baugenehmigung gebaut wird.
Hierüber wird anschließend eine Bescheinigung ausgestellt.