"Viele Menschen haben den Begriff schon gehört. Aber was genau steckt dahinter? Und was bedeutet Inklusion für jede*n von uns persönlich?
Inklusion bedeutet, dass jeder Mensch ganz natürlich dazu gehört. Egal wie du aussiehst, welche Sprache du sprichst oder ob du eine Behinderung hast. Jeder kann mitmachen. Zum Beispiel: Kinder mit und ohne Behinderung lernen zusammen in der Schule. Wenn jeder Mensch überall dabei sein kann, am Arbeitsplatz, beim Wohnen oder in der Freizeit: Das ist Inklusion.
Gemeinsam verschieden sein. Wenn alle Menschen dabei sein können, ist es normal verschieden zu sein. Und alle haben etwas davon: Wenn es zum Beispiel weniger Treppen gibt, können Menschen mit Kinderwagen, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung viel besser dabei sein.
In einer inklusiven Welt sind alle Menschen offen für andere Ideen. Wenn du etwas nicht kennst, ist das nicht besser oder schlechter. Es ist normal! Jeder Mensch soll so akzeptiert werden, wie er oder sie ist.“
(Quelle: https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion.html (Öffnet in einem neuen Tab))
In Bezug auf die Auszubildenden ist dieses Thema immanent, weil es um Menschen geht. Bei Bewerbenden spielen deshalb Angaben zu Alter, Geschlecht, Herkunft und Behinderung keine Rolle bei der Auswahl; deswegen sind Angaben hierzu bei einer Bewerbung freiwillig (Ausnahme: gesetzliche Regelungen zu Alter und Herkunft im Beamtenverhältnis).
Selbstverständlich sind im Bewerbungsverfahren Gesetze, wie z.B. das Schwerbehindertengesetz zu beachten, wenn die Schwerbehinderung angezeigt wird. Nachteilsausgleiche beispielsweise beim Testverfahren sind möglich.
Ebenfalls besteht eine enge Zusammenarbeit mit den Schwerbehindertenvertretungen, der Fürsorgestelle für Schwerbehinderte, der Inklusionsbeauftragten der Stadt sowie weiterer Akteure in diesem Bereich. So konnten und können Ausbildungsplätze den jeweiligen Anforderungen individuell angepasst werden.
Auch noch interessant:
Die Stadt Wuppertal sieht ihre besondere Verpflichtung darin, gesundheitlich benachteiligten Menschen zu helfen und ihnen eine Chance für eine berufliche Entwicklung zu geben.
Deswegen ist eine Inklusionsvereinbarung zwischen der Stadt Wuppertal, der Gesamtschwerbehindertenvertretung und dem Gesamtpersonalrat geschlossen worden. Sie regelt, wie die Teilhabe von schwerbehinderten und ihnen gleichgestellten Mitarbeitenden am Arbeitsleben ermöglicht wird und ist am 01.10.2021 in Kraft getreten.
Bei der Stadtverwaltung Wuppertal sind Menschen aus ganz unterschiedlichen Nationen beschäftigt. So auch in der Ausbildung. Es werden hierzu keine repräsentativen Zahlen erhoben, weil eben grundsätzlich keine Angaben zur Herkunft erforderlich sind und diese auch kein Kriterium für das Bewerbungs- und Einstellungsverfahren sind. Auch das ist Inklusion.